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BETREUUNG
IM FRISEURHANDWERK
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1973 |
Am 12.12.1973 wird im Bundestag das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verabschiedet; es gilt für Betriebe mit 50 oder mehr Beschäftigte. |
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1989 |
Die EG-Richtlinie vom 12. 06. 1989 mit Nr. 89/391/ EWG (”Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit”) verlangt den Schutz aller (!) Beschäftigter. |
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1992 |
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung überträgt im Juni 1992 in einem Fachaufsichtsschreiben die Durchführung dieser Betreuungspflicht den Berufsgenossenschaften (BGen)*; die Bundesregierung verzichtet somit auf den direkten Verordnungsweg. * Berufsgenossenschaft = öffentlich-rechtliche Körperschaft. Alle Unternehmer des Friseurhandwerks sind kraft Satzung Mitglieder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die BGen sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und haben die Aufgabe, Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zu erlassen und ihre Einhaltung in den Betrieben zu überwachen. Warum gibt es BG? Es geht um die Übertragung der Haftungsfolgen der individuellen Haftung eines Unternehmers innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Diese Schuldrechtliche Haftung kann das gesamte Vermögen ergreifen! Um überhaupt eine Grundlage für die Regelung des Haftungsverhältnisses Arbeitgeber - Arbeitnehmer zu schaffen, wurden die BGen gebildet und gesetzlich abgesichert. Dadurch wurde ein Schutz des einzelnen Unternehmers vor dem Durchgriff dieser Haftung auf das gesamte Vermögen erreicht! Im Sinne einer Solidar-Absicherung zahlt der Unternehmer Beträge (Prämien) in die Versicherungskasse ein und kann dadurch Ansprüche aus Körperverletzung (Unfall, Krankheit) abwenden wie z.B. Schmerzensgeld. Achtung: (teilweiser) Haftungsübertragung der BG auf den Unternehmer kann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit erfolgen. Also ist diese Konstruktion kein Freibrief für die Vernachlässigung der Unternehmerpflichten. |
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1995 |
Mai 1995: Der Verbandstag des Fachverbandes Friseur und Kosmetik in Fellbach beschließt, dass der Verband für die Mitgliedsbetriebe eine Betreuung organisiert. |
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1995 (2) |
Am 1.09.1995 treten die VBGn 122 und 123 in Kraft. |
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1996 |
Im Januar 1996 entscheidet sich der Obermeistertag einstimmig für die Durchführung eines verbandskontrollierten Dienstes. |
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1996 (2) |
Der Verband und die Partnerunternehmen IAS und |
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1997 |
01. 09.1997: Die tatsächlich Betreuung der beigetre |
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1999 |
31. Mai 1999 – Der Verbandstag in Pforzheim |
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2000 |
Februar bis August 2000: Verhandlungen des ZV und der Landesverbände mit der BGW über die Änderungen der UVVèn VBG 122 und VBG 123 in Richtung der Gruppenbetreuung. |
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2000 (2) |
Herbst 2000: Der Vorstand der BGW genehmigt das Gruppenbetreuungsmodell auf Grundlage der Empfehlung des BGW-Präventionsausschusses in Form eines zeitlich begrenztes Pilotprojekts, um die VBG 122 (BGV A6) und VBG 123 (BGV A7) praktikabler zu gestalten. Die seither geltende „Regelbetreuung“ gilt alternativ weiterhin. |
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2001 |
Herbst 2001: Der Bundesarbeitsminister genehmigt das Präventionskonzept („Gruppenmodell“) in Form eines 3-jährigen Testprojektes von 2002 bis 2005. |
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2001 (2) |
Der Verbandstag des Fachverbandes beschließt die Teilnahme und Durchführung dieses Testprojektes. |
| 2002 | 01.07.2002: Beginn des 3-jährigen Testlaufs der Gruppenbetreuung im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg |
| 2004 | Januar 2004: Rund 3.000 Friseurbetriebe sind dem Gruppenbetreuungsmodell des Verbandes beige |
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2004 (2) |
Herbst 2004: Eine spezielle Arbeitsgruppe der BGW |
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2005 |
Unter Berücksichtigung der Evaluation der Ergebnisse der BGW-Arbeitsgruppe und unter Mitwirkung der Friseurvertreter in den Gremien der BGW tritt am 01.10.2005 die neue VBG A 2 in Kraft, die die alten VBGen A 5 und A 6 ersetzt. Die VBG A2 |
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2006 |
Im Mai 2006 beschloss der Verbandstag, die Betreuung auch auf Grundlage der neuen Rechtsvorgaben weiter anzubieten und durchzuführen. Danach begann der Verband, die Betreuung auf die neue Rechtslage einzustellen. |
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Herbst 2008 |
Neue Gruppenbetreuungstermine für Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung in Baden-Württemberg. |